Die aktuellen Corona-Massnahmen des Bundes werden wohl bis 31. März verlängert. Der SHV nimmt den Spielbetrieb im Breitensport aber wie geplant am 5. Februar wieder auf.
Nach der Bundesratssitzung vom Mittwoch, 12. Januar 2022, ist klar, dass die aktuellen Corona-Massnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Demnach gilt weiter in allen Ligen, welche nicht als professionell, semi-professionell, Jugendliga U16 oder Inter- und Elite-Kategorie eingestuft werden, im Training die Regel «2G+» oder «2G und Maske». Wettkämpfe finden ausschliesslich ohne Maske und somit als «2G+» Events statt.
Am bereits im Dezember kommunizierten Wiederaufnahme-Datum des Spielbetriebs – dem 5. Februar 2022 – hält der SHV dennoch fest. Solange es möglich ist zu spielen, möchte der SHV auch in Pandemie-Zeiten einen regulären Spielbetrieb gewährleisten und die Rückrunde normal starten lassen. «Wir gehen davon aus, dass die meisten Teams die 2G+ Auflagen anfangs Februar erfüllen können», so Jürgen Krucker, CEO des Schweizerischen Handball-Verbands. Die aktuell geltenden Bestimmungen für Personen im Spielfeldbereich bleiben überdies auch nach dem 5. Februar bestehen.
Vereinen, die aufgrund der verlängerten Corona-Massnahmen Mühe haben eine Partie zu bestreiten, wird zudem ein Recht auf eine einseitige Verschiebung der betroffenen Spiele gewährt. Das heisst: Ein Spiel kann auch ohne Einverständnis des Gegners gratis verschoben werden, diesen gilt es im Voraus aber zu informieren. Diese Regelung gilt nur für Matches, die vor dem 21. Februar 2022 angesetzt sind.
Bundesrat verlängert Massnahmen
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 12. Januar 2022, eine Verlängerung der aktuellen Corona-Massnahmen bis 31. März 2022 in Konsultation geschickt. Die Kantone werden darüber bis 17. Januar 2022 befinden. Ursprünglich waren diese Massnahmen bis 24. Januar terminiert. Weitere Verschärfungen auf nationaler Ebene sind hingegen keine geplant. Im Gegenteil: Die Dauer von Isolation (wenn 48 Stunden ohne Symptome) und Quarantäne wurde mit sofortiger Wirkung auf 5 Tage verkürzt.
Der SHV beobachtet die Pandemie-Lage weiter und behält sich vor, im Sinne der Vereine und des Schweizer Handballs Änderungen der oben beschriebenen Entscheide vornehmen zu können.
Quelle: SHV